Nicht unerwartet, aber doch sehr spontan
... ab dem 24.11.2021 gilt eine neue Schutzverordnung,
die unsere Beachtung finden muss.
Auf allen Anlagen (Halle / Freiluft Platz / Vereinsheim) gilt ...
- Maskenpflicht für alle, die keinen Sport ausüben, gilt für Halle und Freiluft
- Kinder bis 13 Jahre keine Maskenpflicht
- das Vereinsheim ist derzeit bis auf die WC-Anlage nicht zu nutzen
- AHA-Regel
- Zuschauer 2G Nachweis
- sämtlichen Mitgliedern des Vereins mit Funktion (z.B. Übungsleiter*in) sind berechtigt die Kontrolle des 2G oder 3G Nachweises vorzunehmen. Der Bitte haben alle Personen nachzukommen, die unsere Sportanlage betreten möchten.
Sport kann weiterhin ausgeübt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind
- Übungsleiter 3G, AHA-Regel
- Sportler bis einschließlich 15 Jahre, keine Einschränkung
- Sportler ab 16 Jahre 2G-Regel oder übergangsweise PCR-Test mit Gültigkeit 48 Stunden
- bei Sportveranstaltungen Gastteam benachrichtigen, dass 2G Regel mit übergangsweise 48Std gültigem PCR-Test für das Betreten unserer Sportstätten erforderlich ist und Aushang groß am Eingang! Hinweis auf unser Hausrecht zur Überprüfung der 2G oder 3G Nachweise.
-probenartige Prüfung vornehmen (dankbare Aufgabe)
Wir möchten uns bereits jetzt für eure Mitarbeit bedanken.
Jeder kann dazu beitragen den Sport in Bezug auf die Pandemie sicherer zu machen!
Bei Missachtung o.g. Regeln muss die Sportstätte verlassen werden.
Konsequenzen werden entsprechend des Ausmaßes der Missachtung o.g. Regeln durch den Verein in schriftlicher Form kommuniziert. Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass dies nötig sein wird.
Mark Münscher, 1.Vorsitzender
DJK Löwe Köln e.V.