Auf Grund der Unklarheit der Regeln bei Kindern bis einschließlich 13 Jahren innerhalb der Verordnung - bitten wir um Verständnis, dass das Training bis zum Schulbeginn ausgesetzt wird. Es ist nicht eindeutig herauslesbar, welche Voraussetzung die Kinder derzeit erbringen müssen.
Alle Sportler dürfen auf unseren Sportanlagen nur noch Sport ausüben, wenn sie die 2G - Regel erfüllen.
Alle Sportler, die ihren Sport in der Halle ausüben, müssen zudem vor dem Sport einen aktuell gültigen Test vorweisen (kein Selbsttest).
Selbstverständlich sind alle unsere Trainer / Abteilungsleiter und Platzwarte, sowie der Vorstand und durch diesen beauftragte Personen gemäß unseres Hausrechtes befugt die entsprechenden Nachweise 2G/2G+ zu prüfen. Personen, die eine Prüfung nicht wünschen oder nicht erfüllen, dürfen die Sportanlage nicht betreten. Hierzu gehört das vollständige Gelände der Sportanlage.
Euer Löwen Vorstand